Ausbildungsvertrag einreichen
Sie können den Ausbildungsvertrag ab sofort direkt online auf der Seite der Handwerkskammer ausfüllen.
Wenn Sie Fragen zum Thema Ausbildung haben, helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne weiter.
Wie reiche ich einen Ausbildungsvertrag ein?
Ausbildungsverträge können nur noch digital bei der Handwerkskammer eingereicht werden: Online Ausbildungsvertrag.
Wer ist mein Ansprechpartner bei Fragen zum Ausbildungsvertrag?
Für Fragen steht Ihnen unsere Ausbildungsabteilung zur Verfügung:
- Oliver Roggensack: Telefon 0521 58009-19, roggensack@kh-gt-bi.de
- Kristina Beiwinkel: Telefon 05241 23484-14, beiwinkel@kh-gt-bi.de
Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an Rechtsanwältin Melanie Busch
- Telefon 0521 58009-25, busch@kh-gt-bi.de
Wann sollte der Ausbildungsvertrag abgeschlossen werden?
Schließen Sie den Ausbildungsvertrag so früh wie möglich ab, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, insbesondere für den Fall einer Kündigung innerhalb der viermonatigen Probezeit.
Was passiert, wenn kein Ausbildungsvertrag vorliegt?
Ohne einen Ausbildungsvertrag handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten, unabhängig von getroffenen Vereinbarungen zwischen Betrieb und „Lehrling“.
Welche Angaben sind im Berufsausbildungsvertrag erforderlich?
Füllen Sie den Berufsausbildungsvertrag entsprechend der Vorgaben des Online Ausbildungsvertrags vollständig aus. Bei Jugendlichen müssen auch die Eltern mit unterschreiben.
Welche weiteren Unterlagen sind erforderlich?
Neben dem Ausbildungsvertrag und dem Antrag auf Eintragung in die Lehrlingsrolle, die über das Portal der Handwerkskammer direkt online ausgefüllt werden, können ggf. weitere Nachweise notwendig sein:
- für Auszubildende unter 18 Jahren: Ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- bei Anrechnung einer Vorbildung auf die Ausbildungsdauer bzw. einer gewünschten Verkürzung der Ausbildungsdauer: Nachweise über die Vorbildung/den erworbenen Schulabschuss
- bei ausbildungsintegriertem Studium: Studienverlaufsplan, Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis der Agentur für Arbeit über das Erfordernis der Ausbildung zum*zur Fachpraktiker*in
- Nachweise über die erworbene Ausbildungsberechtigung bei erstmalig benannten Ausbilder*innen
- sofern vereinbart: zusätzliche Vereinbarungen der Vertragspartner*innen zum Ausbildungsvertrag
- betrieblicher Ausbildungsplan, sofern dieser nicht bereits der zuständigen Stelle vorliegt.
Welche Rolle spielen Tarifverträge?
Das Lehrverhältnis unterliegt nicht automatisch den für die Branche abgeschlossenen Tarifverträgen. Wir empfehlen, unter „Sonstige Vereinbarungen“ den Vermerk „Die Branchentarifverträge finden Anwendung“ einzusetzen.
Welche Unterlagen sind bei minderjährigen Auszubildenden erforderlich?
Bei minderjährigen Auszubildenden muss dem Vertrag eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die Erstuntersuchung gemäß §§ 32 ff. Jugendarbeitsschutzgesetz beigefügt werden.
Ist eine ärztliche Untersuchung erforderlich?
Bei minderjährigen Auszubildenden ist eine Erstuntersuchung nach § 32 Absatz 1 des Jugendarbeitsschutzgesetzes erforderlich.
Bei Auszubildenden, die am Tag des Lehrbeginns bereits 18 Jahre alt sind, entfällt die ärztliche Untersuchung.
Welche Dokumente sind bei Verkürzung der Ausbildungszeit erforderlich?
Eine Fotokopie des Abschlusszeugnisses der zuletzt besuchten weiterbildenden Schule ist bei Verkürzung der Ausbildungszeit einzureichen. Das gilt auch bei Anrechnung des Berufsgrundschuljahres oder der Berufsfachschule.
Was ist vor Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit Nicht-EU-Bürgern zu beachten?
Eine Arbeitsgenehmigung ist zu beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie über die Agentur für Arbeit oder unter www.arbeitsagentur.de.
Wie melde ich den Auszubildenden zur Berufsschule an?
Die Anmeldung zur Berufsschule kann nur online über das Portal www.schulbewerbung.de erfolgen.
Wo finde ich eine aktuelle Ausbildungsverordnung?
Betriebe müssen Auszubildenden/Umschüler*in eine aktuelle Ausbildungsverordnung zur Verfügung stellen. Diese stehen für alle Berufe unter www.bibb.de zum Download zur Verfügung.
Welche Vorteile bietet eine Innungsmitgliedschaft für ausbildende Betriebe?
Innungsmitglieder profitieren von finanziellen Vorteilen wie der Übernahme oder Erstattung der Kosten für Gesellenprüfungen und überbetriebliche Unterweisungen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.