Das Gebäudereiniger-Handwerk ist ein modernes und innovatives Dienstleistungshandwerk. Nach seiner Anerkennung als Vollhandwerk im Jahr 1934 hat sich das Gebäudereiniger-Handwerk zu einem leistungsstarken Wirtschaftsbereich entwickelt. Seit der Novellierung der Handwerksordnung im Jahr 2004 ist das Gebäudereiniger-Handwerk nunmehr ein Gewerk nach der Anlage B1 der Handwerksordnung. Damit ist gleichzeitig der Meisterzwang im Gebäudereiniger-Handwerk entfallen.
Zur Webseite der Innung