Ab dem 1. Januar 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht. Diese Anpassung erfolgt parallel zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde.
Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bedeutet die Erhöhung der Verdienstgrenze, dass Minijobberinnen und Minijobber künftig durchschnittlich bis zu 556 Euro monatlich verdienen können, ohne die Vorteile eines Minijobs zu verlieren. Dies bietet mehr Flexibilität bei der Gestaltung von Arbeitszeiten und Vergütungen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von der Möglichkeit, ein höheres Einkommen im Rahmen eines Minijobs zu erzielen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei Überschreitung der neuen Verdienstgrenze die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig wird.
Berechnung der Verdienstgrenze
Die Verdienstgrenze im Minijob orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 multipliziert und durch 3 geteilt wird. Das Ergebnis wird auf volle Euro gerundet. Für das Jahr 2025 ergibt sich somit:
12,82 Euro × 130 / 3 = 555,53 Euro (aufgerundet auf 556 Euro)
Diese dynamische Anpassung stellt sicher, dass Minijobberinnen und Minijobber auch bei steigenden Mindestlöhnen die gleiche Anzahl an Stunden arbeiten können, ohne die Verdienstgrenze zu überschreiten.
Arbeitszeit im Minijob 2025
Bei einem Stundenlohn von 12,82 Euro ergibt die neue Verdienstgrenze von 556 Euro eine maximale Arbeitszeit von etwa 43 Stunden pro Monat. Verdient eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter mehr als den Mindestlohn, reduziert sich die maximal mögliche Arbeitszeit entsprechend.
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten ihre Arbeitsverträge überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um sicherzustellen, dass die neuen gesetzlichen Vorgaben ab 2025 eingehalten werden. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist es ratsam, ihre Arbeitszeiten und Verdienste im Blick zu behalten, um die Vorteile eines Minijobs weiterhin nutzen zu können.