Ab Juni 2025 gilt: Internetseiten, die Produkte oder Dienstleistungen direkt an Verbraucher verkaufen (E-Commerce), müssen barrierefrei gestaltet sein. Das betrifft auch viele Handwerksbetriebe mit Online-Shop oder Buchungsfunktion.
Wichtig: Kleinstunternehmen – also Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz – sind von dieser gesetzlichen Pflicht ausgenommen.
Trotzdem lohnt es sich, das Thema im Blick zu behalten. Denn barrierefreie Webseiten machen Ihr Angebot für mehr Menschen zugänglich – und das bedeutet auch: potenziell mehr Kundschaft und ein Plus an Servicequalität.











Bild: MDM / Kreishandwerkerschaft






















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