Von Arbeitsrecht bis Grundsteur: Das neue Jahr bringt zahlreiche Neuerungen mit sich. Wir haben 10 wichtige wichtige Änderungen übersichtlich für Sie zusammengefasst, damit Sie optimal vorbereitet sind.
1. Arbeitsrecht: Höherer Mindestlohn und angepasste Minijob-Grenze
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 12,82 Euro brutto pro Stunde.
- Die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich von 538 Euro auf 556 Euro.
2. Steuerliche Entlastungen für Familien
- Der Kinderfreibetrag steigt auf 9.600 Euro pro Kind.
- Das Kindergeld wird auf 255 Euro pro Monat erhöht.
3. Pflegeversicherung: Steigende Beiträge und Leistungen
- Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt um 0,2 Prozentpunkte.
- Gleichzeitig werden die Leistungsbeträge, darunter das Pflegegeld, um 4,5 Prozent erhöht.
4. Änderungen in der Krankenversicherung
- Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 66.150 Euro jährlich (5.512,50 Euro monatlich).
- Die Versicherungspflichtgrenze erhöht sich auf 73.800 Euro jährlich (6.150 Euro monatlich).
5. Digitalisierung: Pflicht zur elektronischen Rechnung (E-Rechnung)
6. Elektronische Patientenakte (ePA)
- Die ePA wird für alle gesetzlich Versicherten eingeführt und ermöglicht eine digitale Verwaltung medizinischer Daten.
7. Erhöhung des CO₂-Preises
- Der CO₂-Preis steigt von 45 Euro auf 55 Euro pro Tonne. Das hat Auswirkungen auf die Preise für Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl.
8. Änderungen bei Post- und Paketversand
- Der Preis für einen Standardbrief steigt auf 95 Cent, Postkarten kosten künftig ebenfalls 95 Cent.
- Auch Pakete werden teurer, beispielsweise kostet ein Paket bis 2 kg (nur online) nun 6,19 Euro.
- Briefzustellung: Die Laufzeit verlängert sich – 95 % der Briefe müssen innerhalb von drei Werktagen zugestellt werden.
9. Führerscheinumtausch: Frist beachten!
- Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle Führerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, umgetauscht werden.
- Für jüngere Führerscheine gilt das Ausstellungsjahr als Stichtag.
10. Grundsteuer: Neue Berechnungsgrundlage
- Ab 2025 gilt ein neues Finanzmodell für die Grundsteuer. Die Grundsteuer wird von bisherigen Einheitswerten auf ein neues Modell umgestellt, das aktuelle Bodenrichtwerte, Immobilienart, Baujahr und Mietniveaus berücksichtigt.