Seit November 2024 erhalten Unternehmen, Freiberufler und Kleinunternehmer automatisch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IDNr.), die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben wird. Die neue ID soll die Kommunikation mit Behörden vereinfachen.
Zunächst werden alle erfasst, die zur Abgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet sind, sowie Kleinunternehmer nach § 19 UStG. Bis Ende 2026 sollen alle wirtschaftlich Tätigen ihre W-IDNr. erhalten. In der Übergangszeit können Steuererklärungen weiterhin wie gewohnt mit der bisherigen Steuernummer eingereicht werden.
Die W-IDNr. bleibt für die gesamte Dauer der wirtschaftlichen Tätigkeit unverändert – auch bei Adress- oder Namensänderungen. Die bisherigen Nummern wie Steuernummer und USt-IDNr. bleiben ebenfalls bestehen.
Im Anmeldeverfahren für Berufsschulen im Kreis Gütersloh kommt die neue ID bereits zum Einsatz. Bislang musste diese dann von den Betrieben extra beantragt werden.



Symbolbild (KI-generiert)













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