Ab dem 19. Juni 2026 gilt eine neue gesetzliche Pflicht: Wenn Sie als Handwerksbetrieb über Ihre Website oder App Verträge mit Privatkundschaft abschließen – zum Beispiel über einen Webshop oder eine Online-Buchungsfunktion –, müssen Sie dort eine elektronische Widerrufsfunktion einbinden.
Diese Funktion ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, einen Vertrag direkt online zu widerrufen – und zwar genauso einfach, wie sie den Vertrag abgeschlossen haben.
Wen betrifft das konkret?
Betroffen sind Sie, wenn Sie:
- einen Online-Shop mit Privatkundschaft betreiben
- Dienstleistungen oder Termine über eine Website oder App buchbar machen
Nicht betroffen sind Sie, wenn Verträge ausschließlich per E-Mail oder nur mit Geschäftskunden (B2B) abgeschlossen werden.
Was müssen Sie umsetzen?
- Einen gut sichtbaren Button oder Link mit der Aufschrift „Vertrag widerrufen" einbinden
- Ein kurzes Online-Formular zur Erfassung von Name, Vertrags- bzw. Bestellnummer und E-Mail-Adresse
- Eine automatische Eingangsbestätigung nach Absenden des Widerrufs
- Die Widerrufsbelehrung auf Ihrer Website um einen entsprechenden Hinweis ergänzen
Was droht bei Nichtbeachtung?
- Abmahnungen durch Mitbewerber
- Verlängerung der Widerrufsfrist um ein Jahr (statt 14 Tage)
- Kein Anspruch auf Wertersatz für bereits erbrachte Dienstleistungen
Unser Tipp
Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Website oder App betroffen ist – und sprechen Sie gegebenenfalls Ihren Webentwickler oder Dienstleister an. Bei rechtlichen Fragen stehen Ihnen die Beratungsangebote Ihrer Innung und der Handwerkskammer zur Verfügung.
- Ausführliche Informationen, Praxistipps und Formulierungshilfen finden Sie im ZDH-Leitfaden zum Thema: Zum ZDH-Artikel: Elektronische Widerrufsfunktion auf Webseiten und in Apps


Bild:MDM





Bild: Thomas F. Starke / HWK







Bild: Dialogisch / Tischler-Innung GT
Bild: Andreas Buck











Bild: MDM / Kreishandwerkerschaft













Foto: Stephan Schütze Fotografie 


Bild: MDM












Bild: MDM / Kreishandwerkerschaft





















Bild: Maximilian Mühlenweg / Kreishandwerkerschaft


















Bild: MDM




























Illustration erstellt mit Unterstützung von KI 





Foto: ZDH/Henning Schacht
Bild: kompetenzz | Björn Gaus








Bild: MDM / Kreishandwerkerschaft
Bild: MDM/Kreishandwerkerschaft



Bild: Andreas Frücht


























Bild: Thomas F. Starke/HWK OWL












Foto: Kreis Gütersloh


















Bild: DerGeselle, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons




































