Die Bundesregierung hat die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes erneut verlängert. Statt der regulären zwölf Monate kann Kurzarbeitergeld nun bis zu 24 Monate in Anspruch genommen werden. Die entsprechende Regelung gilt bereits seit dem 1. Januar und ist befristet bis zum 31. Dezember 2026.
Die verlängerte Bezugsdauer richtet sich an Unternehmen, die sich bereits in Kurzarbeit befinden. Ziel der Maßnahme ist es, Betriebe in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu stabilisieren und Arbeitsplätze zu sichern. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales können die durch Kurzarbeit freiwerdenden Kapazitäten beispielsweise für Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen genutzt werden. So bleiben Fachkräfte im Betrieb und können bei einer wirtschaftlichen Erholung schnell wieder voll eingesetzt werden.
Wenn Sie Fragen zu Kurzarbeitergeld und anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, hilft Ihnen Rechtsassesorin Melanie Busch gerne weiter (0521/58009-25 / busch@kh-gt-bi.de).








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