Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat im Bundesgesetzblatt vom 14. Oktober 2024 die neuen monatlichen Mindestausbildungsvergütungshöhen nach § 17 Absatz 2 Satz 1 BBiG für das Jahr 2025 bekanntgegeben, worin eine Steigerung von 5% in allen 4 Lehrjahren bekanntgegeben wird.
Die Mindestlohnregelung von Auszubildenden wird nicht über das Mindestlohngesetz beschrieben, da der Auszubildende per Definition keinen Lohn für geleistete Arbeit bekommt, sondern eine Ausbildungsvergütung.
Damit liegt die Mindestvergütung 2025 im ersten Lehrjahr bei 682 Euro, im zweiten bei 805 Euro, im dritten bei 921 Euro und im vierten Lehrjahr bei 955 Euro.