Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 eine spürbare Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen – in zwei Stufen:
- aktuell: 12,82 € brutto pro Stunde
- ab 1. Januar 2026: 13,90 € brutto pro Stunde
- ab 1. Januar 2027: 14,60 € brutto pro Stunde
Das entspricht einem Anstieg von rund 13,9 % innerhalb von zwei Jahren. Die Erhöhungen orientieren sich an der allgemeinen Tarifentwicklung. Für viele Betriebe ist mit dieser Erhöhung eine erhebliche Mehrbelastung verbunden.
Die Umsetzung durch das Bundesarbeitsministerium steht noch aus, gilt aber als sicher.
Was Betriebe jetzt beachten sollten:
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Lohnkosten frühzeitig kalkulieren: Die Anpassungen wirken sich auf bestehende Arbeitsverträge und die betriebliche Planung aus.
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Tarifliche Regelungen prüfen: In vielen Bereichen branchenspezifische Mindestlöhne, die Vorrang vor dem gesetzlichen Mindestlohn haben.
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Rechtliche Fallstricke vermeiden: Verstöße gegen das Mindestlohngesetz können zu Nachzahlungen und Bußgeldern führen.
Sie haben Fragen zur Umsetzung im eigenen Betrieb?
Unsere Rechtsexpertin Melanie Busch hilft gerne weiter:
📞 0521 / 58009-25
📧 busch@kh-gt-bi.de






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