Ob Brötchentüte, Versandkarton, Farbeimer oder Ersatzteilverpackung – ab dem 12. August 2026 gelten europaweit neue Regeln für Verpackungen. Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) betrifft grundsätzlich alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringen.
Wichtig zu wissen: Die Verordnung gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Viele konkrete Anforderungen werden jedoch erst in den Folgejahren schrittweise verbindlich. Dazu gehören unter anderem Vorgaben zur Recyclingfähigkeit von Verpackungen, zu Mindestanteilen an Rezyklat oder zur Reduzierung von Leerräumen in Versandverpackungen. Diese gestaffelte Einführung gibt Betrieben Zeit, sich vorzubereiten – macht aber auch deutlich, dass das Thema in den kommenden Jahren kontinuierlich an Bedeutung gewinnen wird.
Was das konkret bedeutet, zeigen zwei Beispiele aus der Praxis: Bäckereien nutzen täglich Papiertüten, Kartons oder Becher für den Verkauf ihrer Produkte. Künftig spielen unter anderem recyclingfähige Verpackungen und die Vermeidung unnötig großer Verpackungen eine größere Rolle. Viele technische Nachweise werden dabei von den Verpackungsherstellern oder Lieferanten bereitgestellt. Tischlereien oder andere Betriebe mit eigenem Versand sollten gemeinsam mit ihren Verpackungslieferanten prüfen, ob Versandkartons unnötige Leerräume aufweisen. Wer darüber hinaus Verpackungen selbst entwickelt, unter eigener Marke vertreibt oder Verpackungen aus Nicht-EU-Staaten importiert, übernimmt weitergehende Pflichten und kann nach der PPWR selbst als Erzeuger beziehungsweise verantwortlicher Wirtschaftsakteur gelten. Einen praxisnahen Überblick mit Beispielen aus verschiedenen Gewerken bietet das Handwerksblatt: „PPWR: Neue EU-Regeln für Verpackungen im Handwerk.“.
Parallel wird auch das deutsche Verpackungsrecht angepasst. Hierfür ist ein Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz vorgesehen, das die unmittelbar geltende EU-Verordnung ergänzt. Bestehende Strukturen wie die Registrierung bei LUCID oder die Systembeteiligung bleiben grundsätzlich erhalten. Ausführliche Informationen zu den neuen Regelungen, Fristen und den rechtlichen Hintergründen stellt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unter "Verpackungsrecht beim ZDH" bereit.
Unsere Empfehlung: Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick über Ihre Betroffenheit und sprechen Sie mit Ihren Verpackungslieferanten über die Auswirkungen der neuen Vorgaben auf die von Ihnen eingesetzten Verpackungen. Wer Verpackungen selbst entwickelt, importiert oder unter eigener Marke in Verkehr bringt, sollte sich zudem frühzeitig mit den weitergehenden Anforderungen der PPWR und des künftigen Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes befassen.



Symbolbild (KI)






Bild: Andreas Frücht/Kreishandwerkerschaft










Bild: MBZ

Bild: HWK


Foto: ZDH/Henning Schacht










Bild:MDM




Bild: Thomas F. Starke / HWK






Bild: Dialogisch / Tischler-Innung GT
Bild: Andreas Buck










Bild: MDM / Kreishandwerkerschaft













Foto: Stephan Schütze Fotografie 


Bild: MDM












Bild: MDM / Kreishandwerkerschaft





















Bild: Maximilian Mühlenweg / Kreishandwerkerschaft

















Bild: MDM




























Illustration erstellt mit Unterstützung von KI 





Foto: ZDH/Henning Schacht
Bild: kompetenzz | Björn Gaus








Bild: MDM / Kreishandwerkerschaft
Bild: MDM/Kreishandwerkerschaft



Bild: Andreas Frücht


























Bild: Thomas F. Starke/HWK OWL












Foto: Kreis Gütersloh


















Bild: DerGeselle, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons





































