Das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (Weiterbildungsgesetz) bringt zum 1. April 2024 bedeutende Neuerungen mit sich. Diese flexibleren Förderinstrumente zielen darauf ab, Handwerksbetriebe bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen zu unterstützen.
Berufsorientierungspraktikum (BOP)
Das BOP richtet sich an junge Menschen, die sich nicht mehr in der allgemeinbildenden Schule befinden, noch keinen betrieblichen Ausbildungsplatz gefunden haben und als ausbildungssuchend bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet sind. Während eines Zeitraums von einer bis zu maximal sechs Wochen haben sie die Möglichkeit, Praktika in einem oder mehreren Ausbildungsbetrieben zu absolvieren. Die Förderung umfasst in der Regel die Kosten für die Fahrt zwischen Unterkunft und Praktikumsbetrieb sowie für die Unterkunft selbst, wenn der Praktikumsbetrieb nicht vom Wohnort aus erreichbar ist.
Mobilitätszuschuss (Mobi-Z)
Der Mobi-Z unterstützt junge Menschen, die ihr bisheriges Wohnumfeld verlassen möchten, um eine Ausbildung in einer anderen Region anzutreten. Gleichzeitig bietet er Arbeitgebern einen Vorteil bei der überregionalen Rekrutierung.
Anpassungen der Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die EQ wird nun auch in Teilzeit angeboten, was die Teilnahme erleichtert. Die Mindestlaufzeit wurde auf vier Monate verkürzt (statt bisher sechs), was auch Spätstarter zur Teilnahme ermutigen soll. Des Weiteren kann eine EQ nun auch nach einem Ausbildungsabbruch im selben Betrieb durchgeführt werden.