Der Bundesrat hat nun eine Änderung der Gefahrstoffverordnung beschlossen, die die Verantwortung zur Erkundung von Schadstoffen wie Asbest auf Handwerksbetriebe überträgt. Die von Handwerksverbänden geforderte Stärkung der Bauherrenverantwortung bei der Erkundung von Schadstoffen fand keine Mehrheit. Immerhin: Die technischen Erkundungen durch den Handwerker gehören laut Bundesrat zum Auftragsvolumen und sind eine vom Bauherren zu vergütende Leistung.
Experten und Handwerksverbände hatten zuvor im Rahmen des Nationalen Asbestdialogs empfohlen, dass Bauherren vor Baubeginn für eine umfassende Erkundung verantwortlich sein sollten. Jedes Gewerk wird ab sofort eine Asbest-Beprobung durchführen müssen, auch wenn sie auf ein und derselben Baustelle tätig sind. Die Kosten trägt der Bauherr. Damit wird die neue Regelung wohl zu zusätzlicher Bürokratie und höheren Belastungen für die Betriebe führen.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist noch unklar, wann die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft treten wird. Zuvor muss das Bundeskabinett noch den Beschluss des Bundesrates genehmigen.