Die neue Heizungsförderung ist gestartet. Wer eine alte Heizung gegen eine klimafreundlichere Anlage austauschen möchte, kann die Förderung bei der KfW beantragen. Doch aus dem SHK-Handwerk kommt deutliche Kritik an der kurzfristigen Neuordnung: Gerade bei langfristigen Investitionen brauche es verlässliche Rahmenbedingungen – für Verbraucher ebenso wie für die ausführenden Fachbetriebe.
„Statt Verlässlichkeit drohen nun mehr Unsicherheit, mehr Erklärungsbedarf und noch weniger Vertrauen in die politische Verlässlichkeit“, kritisiert Michael Hilpert, Präsident des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). Besonders problematisch sei, dass das SHK-Handwerk als die Branche, die die Vorgaben in der Praxis umsetzt und Kunden zum Heizungstausch berät, nicht in die Planungen einbezogen worden sei.
Förderung wird stärker vom Einkommen abhängig
Mit den neuen Bedingungen wird die Heizungsförderung stärker nach dem Einkommen der Antragsteller gestaffelt. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit liegt zunächst bei 28.000 Euro.
Für selbstnutzende Eigentümer kommt abhängig vom zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen ein Einkommensbonus hinzu. Bei einem Einkommen bis 30.000 Euro beträgt dieser 40 Prozentpunkte, bei mehr als 30.000 bis 40.000 Euro 30 Prozentpunkte und bei mehr als 40.000 bis 50.000 Euro zehn Prozentpunkte. Haushalte mit einem Einkommen von mehr als 50.000 Euro erhalten keinen Einkommensbonus. Für Familien mit mindestens einem Kind wird das für die Förderung relevante Einkommen pauschal um 10.000 Euro reduziert.
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 Prozent.
Förderung sinkt ab Februar 2027
Für Eigentümer, die einen Heizungstausch planen, spielt künftig auch der Zeitpunkt eine wichtige Rolle. Ab dem 1. Februar 2027 wird der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit erstmals um 750 Euro reduziert. Danach folgen weitere Absenkungen jeweils zum 1. Februar und 1. August.
Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird ab Februar 2027 halbjährlich um jeweils vier Prozentpunkte abgesenkt. Der bisherige Effizienzbonus sowie der Emissionsminderungszuschlag entfallen.
Für Wärmepumpen ist zudem ab dem ersten Quartal 2027 ein sogenannter Wertschöpfungsbonus vorgesehen. Bei Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt werden, soll ein Bonus von 15 Prozent greifen. Bei außerhalb der EU gefertigten Anlagen reduziert sich dagegen die Grundförderung auf 15 Prozent.
SHK-Handwerk fordert verlässliche Rahmenbedingungen
Der ZVSHK unterstützt grundsätzlich das Ziel, die Förderung sozial zielgenauer auszurichten und besonders ineffiziente Gebäude stärker in den Blick zu nehmen. Kritik gibt es jedoch an der kurzfristigen Änderung und der schrittweisen Reduzierung der Förderung.
Für die Fachbetriebe bedeutet jede Änderung der Förderbedingungen zusätzlichen Beratungs- und Erklärungsbedarf. Gleichzeitig müssen Verbraucher bei Investitionen, die häufig für Jahrzehnte getroffen werden, auf verlässliche Rahmenbedingungen bauen können.
Der ZVSHK fordert deshalb, bei sinkenden Fördermitteln zumindest an anderer Stelle für Entlastung zu sorgen – etwa durch niedrigere Strompreise, weniger Bürokratie und geringere Lohnnebenkosten. Andernfalls drohe die Wärmewende für viele Haushalte und Betriebe zu teuer zu werden.
Förderhöhe online berechnen
Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima stellt einen Online-Förderrechner zur Verfügung. Damit können Eigentümer prüfen, welche staatliche Förderung für eine neue Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie oder den Anschluss an ein Gebäude- oder Fernwärmenetz grundsätzlich infrage kommt.
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