Seit diesem Jahr gelten nach vorliegenden Informationen neue Zuständigkeitsregeln für Zivilverfahren. Davon können auch Handwerksbetriebe betroffen sein.
Das ändert sich voraussichtlich:
Die Streitwertgrenze für das Amtsgericht wurde demnach von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Damit würden künftig mehr typische Streitigkeiten aus dem Handwerksalltag – etwa zu Werklohn, Mängeln oder Lieferverzögerungen – vor dem Amtsgericht verhandelt.
Wichtig dabei: Vor dem Amtsgericht besteht in Zivilsachen grundsätzlich kein Anwaltszwang. Durch die höhere Zuständigkeitsgrenze könnten daher mehr Verfahren in einem Bereich liegen, in dem Betriebe sich grundsätzlich auch selbst vertreten können. Bei rechtlich oder tatsächlich komplexen Fällen bleibt anwaltlicher Rat aber sinnvoll.
Außerdem soll die Berufungsgrenze von 600 Euro auf 1.000 Euro angehoben worden sein. Das würde bedeuten: In kleineren Verfahren ist eine Berufung künftig nur noch eingeschränkt möglich.
Was das für Handwerksbetriebe bedeutet
Für viele Betriebe könnten sich zivilrechtliche Auseinandersetzungen bis 10.000 Euro künftig einfacher am Amtsgericht klären lassen. Das kann Verfahren vereinfachen und Kosten senken.


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