Wer mit Begriffen wie „umweltfreundlich“, „ökologisch“, „grün“ oder „nachhaltig“ wirbt, sollte jetzt genauer hinschauen: Ab dem 27. September 2026 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Sie können auch Handwerksbetriebe betreffen – insbesondere dann, wenn sich Werbung an Verbraucherinnen und Verbraucher richtet.
Online-Infotermin am 14. September
Kurz vor Inkrafttreten der neuen Regelungen bietet der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit der Wettbewerbszentrale am 14. September 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr einen kostenlosen Online-Infotermin an. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Während der Veranstaltung besteht auch die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
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Was ändert sich ab dem 27. September?
Mit den neuen Regelungen werden die Anforderungen an Werbung mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen verschärft. Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „CO₂-freundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen künftig nicht mehr ohne Weiteres für sich stehen.
Solche Aussagen können weiterhin verwendet werden, wenn sie klar und hervorgehoben auf demselben Werbemittel konkretisiert werden. Dabei muss verständlich erklärt werden, worauf sich die Aussage bezieht und warum die genannten Kriterien erfüllt sind. Alternativ kann eine solche Aussage auf einer nachweisbaren, gesetzlich anerkannten hervorragenden Umweltleistung beruhen.
Wichtig ist außerdem: Eine Aussage darf nicht den Eindruck erwecken, ein gesamtes Produkt, eine Dienstleistung oder ein Betrieb sei besonders umweltfreundlich, wenn sich der Umweltvorteil tatsächlich nur auf einen einzelnen Aspekt bezieht.
Neue Anforderungen gelten zudem für Nachhaltigkeitssiegel. Sie dürfen gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern grundsätzlich nur noch verwendet werden, wenn sie auf einem entsprechenden Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt beziehungsweise anerkannt sind. Reine Eigenlabels ohne nachvollziehbare Kriterien und externe Überprüfung können damit problematisch werden.
Was heißt das konkret für Handwerksbetriebe?
Ein SHK-Betrieb kann beispielsweise mit einer „CO₂-freundlichen Wärmepumpe“ werben, wenn direkt auf demselben Werbemittel klar erläutert wird, warum diese Aussage verwendet wird und worauf sie sich konkret bezieht. Eine pauschale Aussage ohne weitere Einordnung ist dagegen riskant.
Auch ein Tischler kann einen Schrank als „nachhaltig“ bezeichnen, wenn auf demselben Werbemittel nachvollziehbar erklärt wird, was damit gemeint ist – zum Beispiel eine bestimmte zertifizierte Holzherkunft, eine besonders langlebige Konstruktion oder ein Reparatur- und Aufarbeitungsangebot. Allein der Hinweis, dass ein Schrank aus Holz besteht, reicht für eine pauschale Nachhaltigkeitsaussage nicht ohne Weiteres aus.
Ähnlich sieht es in anderen Gewerken aus: Ein Malerbetrieb kann mit „umweltfreundlicher Farbe“ werben, wenn direkt erläutert wird, welche konkrete Eigenschaft damit gemeint ist. Und ein Gebäudereiniger kann ein Verfahren als „ökologisch“ bezeichnen, wenn unmittelbar erklärt wird, welche nachweisbaren Merkmale diese Aussage tragen.
Die praktische Faustregel lautet daher: Wer mit Begriffen wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“ oder „CO₂-freundlich“ wirbt, muss die Aussage entweder unmittelbar auf demselben Werbemittel klar und hervorgehoben konkretisieren oder eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen können.
Webseite, Flyer und Social Media überprüfen
Für Handwerksbetriebe bedeutet das: Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, die eigene Kommunikation zu überprüfen. Dazu gehören beispielsweise die Unternehmenswebsite, der Online-Shop und Leistungsbeschreibungen ebenso wie Flyer, Broschüren, Anzeigen und Social-Media-Auftritte.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen pauschale Umweltbegriffe sowie verwendete Güte- und Nachhaltigkeitssiegel. Denn Verstöße gegen die neuen Vorgaben können insbesondere zu kostenpflichtigen Abmahnungen durch Mitbewerber oder berechtigte Verbände führen.
Merkblatt des ZDH gibt Orientierung
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat die wichtigsten Neuerungen und Hinweise für die betriebliche Praxis in einem Merkblatt zusammengefasst.
Zum Merkblatt „Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel – Neue Regeln ab 27.09.2026“
Unser Tipp: Wer in seiner Werbung mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen arbeitet, sollte die verbleibende Zeit nutzen und die eigene Kommunikation vor dem 27. September prüfen.













Symbolbild (KI-generiert)
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