Am 13. Mai 2024 wurde die neue Fassung des Jugendschutzgesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Für aushangpflichtige Betriebe bedeutet dies, dass sie ihre Aushänge überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren müssen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Betriebe, deren Aushänge ein älteres Datum als Mai 2024 aufweisen, sollten diese daher entsprechend anpassen. Die bestehenden Aushänge mit dem letzten Stand vom Mai 2021 können inhaltlich übernommen werden. Wichtig ist jedoch, dass das Datum auf Mai 2024 aktualisiert wird. Bei einem nicht ordnungsgemäßen Aushang, der deutlich sichtbar und gut leserlich sein muss, können Bußgelder verhängt werden.
Für eine Übersicht der aushangpflichtigen Gesetze empfehlen wir eine entsprechende Gesetzessammlung, wie sie in der Verlangsanstalt Handwerk erschienen ist.