Mit der Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Deutsche Bundestag den Rahmen für eine bessere Berücksichtigung des Handwerks im Parkraummanagement erweitert. Künftig können auch Betriebe in Bewohnerparkzonen leichter in Parkberechtigungen einbezogen werden. Zudem eröffnet die Neuregelung die Möglichkeit, auch Handwerksbetriebe mit gebietsübergreifendem Parkraumbedarf stärker zu berücksichtigen.
Für das lokale Handwerk ist das ein wichtiges Signal, denn bei vielen Einsätzen sind Stellflächen in unmittelbarer Kundennähe unverzichtbar. Entscheidend wird nun sein, dass die neuen Möglichkeiten zügig und praxistauglich umgesetzt werden. Hier sind auch Städte und Gemeinden gefragt, ihre Verkehrskonzepte so weiterzuentwickeln, dass betriebliche Mobilität verlässlich möglich bleibt.



Symbolbild (KI)






Bild: Andreas Frücht/Kreishandwerkerschaft










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Bild: HWK


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Bild:MDM




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Bild: Dialogisch / Tischler-Innung GT
Bild: Andreas Buck










Bild: MDM / Kreishandwerkerschaft













Foto: Stephan Schütze Fotografie 


Bild: MDM












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Bild: Maximilian Mühlenweg / Kreishandwerkerschaft

















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Illustration erstellt mit Unterstützung von KI 





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Bild: kompetenzz | Björn Gaus








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Bild: MDM/Kreishandwerkerschaft



Bild: Andreas Frücht


























Bild: Thomas F. Starke/HWK OWL












Foto: Kreis Gütersloh


















Bild: DerGeselle, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons





































