Die Tarifverhandlungen im Bauhauptgewerbe haben zu einer Einigung geführt, die bedeutende Änderungen für die nächsten Jahre mit sich bringt. Die Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft hat dem Einigungsvorschlag zugestimmt, was den Tarifkonflikt beendet hat.
Laufzeit und Struktur der Vereinbarung
Der neue Tarifvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren und tritt am 1. April 2024 in Kraft.
Lohn- und Gehaltserhöhungen
- Erste Stufe (ab 1. Mai 2024):
- Im Westen: 1,2 %
- Im Osten: 2,2 %
- Alle Lohn- und Gehaltsgruppen erhalten zusätzlich einen tabellenwirksamen Festbetrag von 230 Euro monatlich. Dieser Betrag wird auf den Stundenlohn heruntergerechnet und in der Entgelttabelle in den Tariflohn integriert.
- Zweite Stufe (ab 1. April 2025):
- Im Westen: 4,2 %
- Im Osten: 5,0 %
- Dritte Stufe (ab 1. April 2026):
- Im Westen: 3,9 %
- Im Osten: Angleichung an das Westniveau
Ausbildungsvergütungen
Die Ausbildungsvergütungen steigen ebenfalls deutlich:
- Im ersten Ausbildungsjahr auf 1.080 Euro ab 1. Mai 2024
- Zum 1. April 2026 sollen die Ausbildungsvergütungen im Westen um 3,9 Prozent angehoben werden. Zudem soll die Ost-West-Angleichung auch bei der Ausbildungsvergütung vollzogen werden.
Weitere Vereinbarungen
Zusätzlich zu den Lohn- und Gehaltserhöhungen wurden weitere Verbesserungen vereinbart, die die Attraktivität der Bauberufe steigern sollen. Diese umfassen unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Innungsbetriebe sollten sich auf diese Änderungen vorbereiten und die neuen Tarife in ihre Kalkulationen und Planungen einbeziehen.
Für detaillierte Informationen können Sie die vollständige Pressemitteilung der Bauverbände NRW hier nachlesen.