Fehler passieren – auch in gut geführten Handwerksbetrieben. Entscheidend ist jedoch, welche Folgen daraus entstehen können. Während die meisten Unternehmer wissen, dass eine Betriebs-Haftpflicht Personen- und Sachschäden absichert, bleibt ein Risiko häufig unbeachtet: Nachbesserungsbegleitschäden.
In der Praxis entstehen diese Kosten oft nicht durch den eigentlichen Fehler selbst, sondern durch die Arbeiten, die notwendig werden, um den Mangel zu beseitigen. Wird beispielsweise eine Verkabelung falsch installiert, müssen unter Umständen bereits fertiggestellte Decken geöffnet, Fliesen entfernt oder Malerarbeiten erneuert werden. Die eigentliche Nachbesserung mag überschaubar sein – die Folgekosten können schnell fünfstellige Beträge erreichen.
Besonders relevant wird dies auf Baustellen, auf denen mehrere Gewerke eng zusammenarbeiten. Muss zur Fehlerbehebung die Leistung anderer Handwerker beschädigt oder zurückgebaut werden, entstehen Kosten, die viele Standard-Betriebs-Haftpflichtversicherungen nicht oder nur eingeschränkt abdecken.
Für Geschäftsführer und Inhaber von Handwerksbetrieben lohnt sich daher ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen. Nicht jede Betriebs-Haftpflicht schützt vor den finanziellen Folgen solcher Begleitschäden. Entscheidend ist, ob neben Schäden am eigenen Gewerk auch Kosten an fremden Gewerken mitversichert sind.
Die Frage lautet deshalb nicht, ob Fehler vermieden werden sollten – das bleibt Aufgabe jedes Betriebs. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob die finanziellen Folgen einer notwendigen Nachbesserung den Betrieb im Ernstfall belasten können. Wer seinen Versicherungsschutz regelmäßig überprüft, schafft Transparenz und vermeidet unangenehme Überraschungen. Gerade in Zeiten steigender Bau- und Materialkosten kann dieser Unterschied von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein.
Die Ansprechpartner der SIGNAL IDUNA für die Handwerksbetriebe prüfen gern gemeinsam mit Ihnen, wie Ihr bestehender Versicherungsschutz bei Nachbesserungsbegleitschäden ausgestaltet ist – insbesondere, ob neben Schäden am eigenen Gewerk auch Schäden an fremden Gewerken mitversichert sind.













Symbolbild (KI-generiert)
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