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KH-News |
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Liebe Mitglieder,
hier kommt die aktuelle Ausgabe des Newsletters der Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld. Wenn Sie Anregungen oder Wünsche zu unserem Newsletter haben, senden Sie diese bitte an online@kh-gt-bi.de.
Viel Vergnügen beim Lesen!
Ihr Team der Kreishandwerkerschaft Gütersloh-Bielefeld
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„Jetzt ist die Zeit, Stärke zu zeigen“
Um zwei wichtige Themen ging es bei der Mitgliederversammlung der Schutzgemeinschaft Gütersloh: die wirtschaftliche Lage im Kreis Gütersloh und die Bedeutung von Einbruchschutz für die Bürgerinnen und Bürger. Kreishandwerksmeister Georg Effertz begann die Veranstaltung mit einem eindringlichen Appell: „Jetzt ist die Zeit, Stärke zu zeigen.“
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Ausgezeichnetes Recruiting: Elektro Daniel überzeugt im Wettbewerb
Wir freuen uns sehr, dass unser Innungsmitglied Elektro Daniel aus Rietberg in diesem Jahr den zweiten Platz und ein Preisgeld von 1.000 Euro beim Wettbewerb „Mitarbeitende.gewinnen“ erreichen konnte.
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Anhebung der Verdienstgrenze für Minijobs ab 2025
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 538 Euro auf 556 Euro pro Monat erhöht. Diese Anpassung erfolgt parallel zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde.
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Erst Ausbildung, dann Architekturstudium
Randi Kleinewietfeld hat ihre Ausbildung als Tischlerin mit Bravour gemeistert und dabei sogar den renommierten Wettbewerb „Die Gute Form“ gewonnen. Jetzt startet sie ein Architekturstudium. Wir haben Sie im Rahmen der Kampagne #DasBesteAmHandwerk gefragt, warum sie vor dem Studium eine Ausbildung gemacht hat.
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Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IDNr.)
Seit November 2024 erhalten Unternehmen, Freiberufler und Kleinunternehmer automatisch eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IDNr.), die vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben wird. Die neue ID soll die Kommunikation mit Behörden vereinfachen. Berufsschulen nutzen die ID bereits für ihr Anmeldeverfahren.
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E-Rechnung ab 01.01.2025
Ab dem 1. Januar 2025 treten in Deutschland neue Regelungen zur elektronischen Rechnungsstellung (E-Rechnung) in Kraft. Diese Änderungen zielen darauf ab, den Rechnungsverkehr zu digitalisieren und die Effizienz in der Rechnungsbearbeitung zu steigern. Wichtig: Ab 1.1. müssen alle Betriebe zunächst nur in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und gesetzeskonform zu archivieren. Je nach Unternehmensgröße besteht die Pflicht E-Rechnungen auszustellen dann ab 2027 oder 2028.
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